1. Geltungsbereich
1.1. Das Unternehmen Purchasing Professional Tanja Dammann-Götsch, Inhaberin Tanja Dammann-Götsch, Am Haubenflug 12, 63454 Hanau, bietet Trainings und Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte an. Trainings im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Weiterbildungsveranstaltungen für Fach- und Führungskräfte, wie z.B. Seminare, On- und Offline-Trainings, Schulungen und Workshops bestehen aus
Analysen von Geschäftsprozessen, Kon-zepten und Strukturen. Die Beratungen dienen der Optimierung oder Begleitung im Change Prozess.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Unternehmen Purchasing Professional Tanja Dammann-Götsch, Inhaberin Tanja Dammann-Götsch (im Folgenden „Purchasing Professional“ genannt) und Unternehmenskunden, sowie deren Mitarbeiter (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
1.3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, müssen aber schriftlich festgehalten werden.
1.4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Leistungen
2.1. Die Leistung wird auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten.
2.2. Purchasing Professional ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.3. Die Leistung wird durch einen Trainer/ Berater/Interimmanager von Purchasing Professional durchgeführt. Purchasing Professional behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen Ersatz einzusetzen oder einen Alternativtermin anzubieten.
2.4. Die Teilnehmerzahl pro Beratung, Training und Tag ist begrenzt. Die Anzahl der Teilnehmer wird individuell vereinbart.
2.5. Trainerleistungen können sowohl im Rahmen eines Beratungsprojektes, aber auch als eigenständige Dienstleistung erbracht werden.
2.6. Purchasing Professional führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
2.7. Vortragsinhalte werden im Vorfeld abgestimmt. Die Umsetzung und Visualisierung sowie die Textgestaltung sind einzig und alleine Sache des Auftragnehmers und die Inhalte urheberrechtlich geschützt.
2.8. Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Durchführung der vereinbarten Leistung mitzuwirken, soweit es erforderlich ist. Er hat Purchasing Professional insbesondere alle zur Durchführung der Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen, Räumlichkeiten etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4. Zustandekommen des Vertrages
4.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
4.2. Purchasing Professional schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen und Empfehlungen von Purchasing Professional bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen.
4.3. Purchasing Professional erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des vereinbarten Beratungs-, Trainings-, oder Coaching-Konzepts durch Beratung der Geschäftsleitung, Gespräche mit Mitar-beitern des Auftraggebers, mit Behörden und Dritten sowie im erforderlichen bzw. vereinbarten Umfang durch schriftliche Stellungnahmen.
4.4. Purchasing Professional geht davon aus, dass die für den Auftraggeber mit Purchasing Professional verhandelnden Personen zur Vertretung des Auftraggebers bei Vertragsschluss befugt sind. Ist die interne Entscheidung des Auftraggebers über den Vertragsabschluss bzw. der Vertragsabschluss selbst anderen Personen vorbehalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, Purchasing Professional unverzüglich darauf hinzuweisen.
4.5. Anfragen über das Online-Portal sind unverbindlich. Nach der Anfrage erteilt Purchasing Professional ein schriftliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Die Auftragsbe¬stätigung hat in schriftlicher Form, per E-Mail oder per Telefax zu erfolgen.
4.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie von Purchasing Professional schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bestätigt werden.
5. Vergütung, Auslagen und Nebenkosten
5.1. Die vereinbarte Vergütung versteht sich in Euro.
5.2. Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Honorar und den Kosten für die Konzeptionierung die nach Aufwand berechnet werden.
5.3. Mit dem Honorar wird die Tätigkeit Zeitraum abgerechnet.
5.4. Die Kosten für die Konzeptionierung beinhalten auch den Aufwand für die Erstellung von Unterlagen für die Teilnehmer. Beauftragt der Auftraggeber Purchasing Professional mit Folge-leistungen, wird die jeweilige Aktualisierung der Unterlagen gesondert berechnet. Die Vervielfältigung von Unterlagen, die den Teilnehmern als Handout zur Verfügung gestellt werden, erfolgt durch den Auftraggeber.
5.5. Auslagen, wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zusätzlich zur Vergütung berechnet.
5.6. Nebenkosten, wie z.B. die Kosten der Verpflegung für den eigesetzten Mitarbeiter und Teilnehmer, trägt der Auftraggeber. Soweit zusätzlich Verpflegungskosten für den eingesetzten Mitarbeiter anfallen, z.B. im Zuge der An- und Abreise für die Leistungserbringung, werden diese pauschal mit den für Arbeitnehmer jeweils steuerlich geltenden Höchstsätzen berechnet.
5.7. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Purchasing Professional ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung in Teilbeträgen abzurechnen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, berechnet Purchasing Professional bei Vertragsabschluss 30 % der vereinbarten Vergütung zzgl. Um-satzsteuer. Der Restbetrag wird nach Durchführung der Leistung berechnet.
6.2. Purchasing Professional erteilt dem Auf- traggeber über den jeweiligen Betrag eine Rechnung.
6.3. Ungerechtfertigte Abrechnungen oder Falschberechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb 7 Kalendertage bei Purchasing Professional anzuzeigen und zur Klärung zu nehmen. Lässt der Auf-traggeber diese Frist verstreichen, so gilt die Rechnung als anerkannt.
6.4. Die jeweils abgerechneten Beträge sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Purchasing Professional.
7. Urheberrecht
7.1. Die im Rahmen der Leistungserbringung erarbeiteten und übergebenen Unterlagen (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) sind urheberrechtlich geschützt und nur für den persönlichen Gebrauch durch die Teilnehmer bestimmt.
Die Unterlagen dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Zustimmung von Purchasing Professional reproduziert, in Speichermedien aufgenommen oder in sonstiger Form vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausnahme sind Beratungsberichte, die im Rahmen einer geförderten Beratung erstellt werden und bei der Förderstelle einzureichen sind.
Nicht benötigte Materialien sind an Purchasing Professional zurückzugeben.
7.2. Der Auftraggeber sichert Purchasing Professional zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien
frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt Purchasing Professional von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
7.3. Ein Ton- oder Videomitschnitt der erbrachten Leistung ist ohne schriftliche Einwilligung von Purchasing Professional nicht gestattet. Weiterhin ist das Fotografieren bzw. das Fotografieren von Präsentationen, wie z.B. Flipchart-Präsentationen oder PowerPoint-Präsentationen, oder Online-Besprechungen, Schulungen verboten, außer es wird ausdrücklich vereinbart.
7.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmer über die Regelungen gemäß Ziffern 7 und 7.3 vorab zu informieren. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Regelungen, ist Purchasing Professional zum Ausschluss des Teilnehmers berechtigt.
8. Zertifikat
Die Teilnehmer erhalten über ihre Teilnahme an Schulungs- oder Trainingsmaßnahmen ein Zertifikat.
9. Kündigung und Rücktritt
9.1. Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Kalenderwochen vor dem ersten Leistungstag ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang bei Purchasing Professional. Im Fall der ordentlichen Kündigung werden etwaige auf die Vergütung bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers zurückerstattet.
9.2. Im Übrigen ist der Auftraggeber unter folgenden Bedingungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
a) Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
b) Im Fall des Rücktritts hat der Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von
– 100% der Teilnehmergebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen, wenn zwischen dem Rücktritt und dem ersten Trainingstag ein Zeitraum von weniger als einer Kalenderwoche liegt;
– 75 % der Teilnehmergebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen, wenn zwischen dem Rücktritt und dem ersten Trainingstag ein Zeitraum von mindestens einer Kalenderwoche liegt;
– 50 % des Teilnehmergebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn zwischen dem Rücktritt und dem ersten Trainingstag ein Zeitraum von mindestens zwei Kalenderwochen liegt;
– 25 % des Teilnehmergebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn zwischen dem Rücktritt und dem ersten Trainingstag ein Zeitraum mindestens 4 Kalenderwochen.
c) Maßgeblich für die Berechnung der unter 9.2 b) genannten Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Purchasing Professional.
d) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass dem Auftragnehmer keiner oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.3. Maßgeblich für die Berechnung der unter 9.2 genannten Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Purchasing Professional. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen werden der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung und der erste Trainingstag nicht mitgerechnet.
a) Die Pauschalen nach Ziffer 9.2 gelten nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der bei Purchasing Professional durch den Rücktritt verursachte Schaden geringer ist als die einschlägige Pauschale. In diesem Fall hat der Auftraggeber abweichend von Ziffer 9.2 den nachgewiesenen Schaden zu ersetzen.
9.4. Tritt bzw. treten ein oder mehrere Teilnehmer die Leistung nicht an oder scheidet bzw. scheiden ein oder mehrere Teilnehmer während der Dauer, ist eine (teilweise) Rückerstattung des Honorars ausgeschlossen.
9.5. Kann eine Leistung wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses von Purchasing Professional nicht durchgeführt werden, dass weder Purchasing Professional noch der von Purchasing Professional für das Training eingeplante Mitarbeiter zu vertreten hat, z.B. bei Erkrankung des Trainers, wird Purchasing Professional den Auftraggeber unverzüglich informieren. In diesem Fall vereinbart Purchasing Professional mit dem Auftraggeber einen Ersatztermin.
9.6. In Fällen von behördlichen Auflagen, die ein persönliches Erscheinen verhindern, kann ersatzweise der Termin in beidseitiger Abstimmung online durchgeführt oder neu terminiert werden.
10. Haftung
10.1. Auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Purchasing Professional nur
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) bei einfacher Fahrlässigkeit:
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit;
– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (= Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung von Purchasing jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.
10.2. Die Einschränkungen nach Ziffer 10.1 gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Purchasing Professional.
10.3. Die Veranstaltungsräume werden vom Auftraggeber gestellt. Für den Versicherungsschutz der Teilnehmer in den Veranstaltungsräumen hat der Auftraggeber zu sorgen.
11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
11.1. Sollten einzelne Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Gechäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, eine Regelung zu vereinbaren, die die unwirksame Regelung ersetzt und ihr in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
11.2. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden der Sitz von Purchasing Professional.
Stand der AGB 1. Mai 2020